Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder

TV EntgO-L

§ 12 Inkrafttreten, Laufzeit

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TV%20EntgO-L/12#abs-1 (1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. August 2015 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TV%20EntgO-L/12#abs-2 (2) Dieser Tarifvertrag kann ohne Nachwirkung mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden.

§ 11